| gültig anlässlich jeglichen Geschäfts- und Rechtsverkehrs zwischen Kunden von E.P.F.-DATA und E.P.F.-DATA |
| 1. Genereller Leistungsumfang |
| E.P.F.-DATA bietet diverse Informatik- und Internetdienstleistungen an. E.P.F.-DATA stellt seine Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages mit dem entsprechenden Kunden und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit. E.P.F.-DATA behält sich vor, die Dienstleistungen bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen anzupassen. Soweit möglich informiert E.P.F.-DATA rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, für Wartungsarbeiten, Einführung von Neuerungen etc. nötig sind. Zur Vertragserfüllung kann E.P.F.-DATA Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, gilt das Domizil des Kunden als Erfüllungsort für Leistungen |
| 2. Vertragsabschluss, Form |
| Die Angebote der E.P.F.-DATA in gedruckten und elektronischen Medien sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien zustande. Er richtet sich ausschliesslich nach den nachfolgenden Bedingungen. Diese werden durch die schriftliche Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Produkte oder Leistungen vom Besteller anerkannt. Widersprechende Bestimmungen anderer AGB werden nicht anerkannt, soweit nicht beidseitig ausdrücklich in Schriftform vereinbart. Beschaffungsprodukte, erstmalige Dienstleistungen und Sonderkonfigurationen, welche individuell vom Kunden bestellt werden, bedürfen der schriftlichen Bestellform, welche von E.P.F.-DATA rückbestätigt werden muss. |
| 3. Preise und Zahlungsbedingungen |
| 3.1 Preise |
| Unsere Preise verstehen sich rein netto. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackungs-, Transportkosten und Transportversicherung sowie die Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers, soweit nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer, zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste, berechnet. |
| 3.2 Annahme von Bestellungen und Zahlungsziel |
| Die Annahme und Ausführung von Bestellungen kann von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind, gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für die E.P.F.-DATA kosten- und spesenfrei angenommen. Überschreitet ein Käufer durch seine Bestellungen die Kreditlimite, so ist die E.P.F.-DATA von ihrer Lieferverpflichtung entbunden.Nebenabreden oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die E.P.F.-DATA |
| 3.3 Überschreitung der Zahlungstermine |
| Bei Überschreitung der Zahlungstermine werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozent berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unbenommen. |
| 3.4 Forderungsabtretung |
| Die E.P.F.-DATA behält sich das Recht vor, die offenen Forderungen der Schuldner an einen anderen abzutreten. |
| 3.5 Zurückhaltung und Gegenforderungen |
| Dem Besteller steht kein Zurückhaltungsrecht von Forderungen der E.P.F.-DATA zu. Eine Verrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von der E.P.F.-DATA nicht bestritten werden oder in einer rechtskräftigen Schuldanerkennung festgestellt worden sind. |
| 3.6 Andere Forderungen |
| Alle Forderungen der E.P.F.-DATA einschliesslich derjenigen, für die Wechsel akzeptiert worden sind oder für die eine Ratenzahlung vereinbart worden ist, werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder der E.P.F.-DATA nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. Sie ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu leisten. |
| 3.7 Rücktritt |
| Werden Kaufpreisrestanzen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann die E.P.F.-DATA vom Vertrag zurücktreten. Die Zuteilung der Ware erfolgt nach Überprüfung der Kreditlimite oder nach fällig gewordenen Rechnungen zu Gunsten der E.P.F.-DATA. Bei Vertragsrücktritt kann ein angemessener Betrag für Miete und Abnützung der Kaufgegenstände gefordert werden. |
| 3.8. Keine Abtretung von Ansprüchen |
| Forderungen aus Verträgen mit E.P.F.-DATA gegen E.P.F.-DATA sind nicht abtretbar. |
| 4. Lieferungen von Hard- und Software |
| 4.1 Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
| Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der E.P.F.-DATA. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart worden sind. |
| 4.2 Teillieferungen / Gesamtlieferungen |
| Wenn nichts anderes bei der Kundenbestellung vermerkt worden ist, sind Teillieferungen durch E.P.F.-DATA gestattet. |
| 4.3 Versand und Zustellung |
| Versand und Zustellung von Lieferungen erfolgen, falls nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, auf Rechnung des Bestellers. |
| 4.4 Gefahrenübergang der Warenlieferungen |
| Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über. Bei Direktlieferungen an den Endverbraucher haftet der Wiederverkäufer. |
| 4.5 Rückgaberecht |
| Entspricht eine Lieferung nicht der bestellten Ware, kann diese innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung zurückgegeben werden. Rücksendungen sind erst nach Absprache mit E.P.F.-DATA zulässig, wobei die Transportkosten zu Lasten des Absenders gehen (siehe Anhang B). Dies betrifft falsche Versionen, falsche Sprachen und allgemeine Falschlieferungen. Die zurück-gegebenen Produkte müssen – falls der Mangel erkennbar war - ungeöffnet, vollständig und originalverpackt sein. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückgabe nicht mehr möglich. Ein Kunde, der den Lieferschein mit übereinstimmender Warenbezeichnung unterschreibt, ak-zeptiert die gelieferte Ware auch bei Abweichung von der Bestellung. Im Falle, einer fehlerhaften oder nie bestellten Lieferung kann der Wiederverkäufer die Annah-me der Ware verweigern, sofern er dem Transportunternehmen den Grund angibt. Produkte, Leistungen und Sonderkonfigurationen, welche individuell vom Kunden bestellt wer-den, bedürfen der schriftlichen Bestellform. In diesem Fall gilt ein Rückgaberecht nur, wenn Mängel auftreten, welche von der individuellen Konfiguration unabhängig sind. Ansonsten wird ein Rückgaberecht ausgeschlossen. Für Garantie-Ansprüche sind ausschliesslich die Konditionen der Hersteller gültig. In keinem Fall ist E.P.F.-DATA verpflichtet, weitergehende Garantien zu leisten, noch defektes Material zurückzu-nehmen. |
| 4.6 Lieferungs-/Leistungsverzögerung |
| Verzögert sich eine Leistung über den von E.P.F.-DATA zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach schriftlicher Mahnung und Ansetzung einer Nachfrist von mindestens drei Wochen geltend gemacht werden. Es sei denn, der Besteller weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt die E.P.F.-DATA mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung von E.P.F.-DATA unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf schuldhaften Vertragsverletzungen der E.P.F.-DATA beruhen. Bei Lieferschwierigkeiten, die nicht im Einwirkungsbereich der E.P.F.-DATA liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- und Betriebssperre sowie technischer Probleme ausserhalb des Einflusses von E.P.F.-DATA, ist die EPFDATA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadenersatzpflicht eintritt. |
| 4.7. Eigentumsvorbehalt |
| Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inkl. allfälliger Verzugszinsen und
weiterer Kosten im Eigentum der E.P.F.-DATA. Bis dahin darf der Besteller die Kaufgegenstände weder veräussern noch verpfänden oder ausleihen. Die E.P.F.-DATA ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZBG im Eigentumsvorbehaltsregister an jeweiligen Wohnort/Geschäftssitz des Käufers, auf Kosten des Käufers einzutragen. Der Käufer gibt mit seiner Unterschrift zu diesem Vertrag sein Einverständnis im Sinne des Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte, so dass E.P.F.-DATA den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Käufers eintragen lassen kann. Der Besteller verpflichtet sich, während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes die E.P.F.-DATA von jeder Änderung seines Wohnsitzes schon vor dem Umzug in Kenntnis zu setzen. |
| 5. Garantieleistungen |
| 5.1 Schäden, Mängel und Beanstandungen |
| Jeder Besteller oder Wiederverkäufer ist allein dafür verantwortlich, dass ein Programm auf einem beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Der Besteller verpflichtet sich, die von E.P.F.-DATA gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft oder Übernahme zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen der E.P.F.-DATA schriftlich anzumelden. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es sei denn, die Mängel waren bei der übungsgemässen Untersuchung der Ware und innerhalb der Frist nicht erkennbar. Die E.P.F.-DATA haftet nicht für das einwandfreie Funktionieren kommerzieller Software. |
| 5.2 Transportschäden |
| Bei einem Transportschaden oder Sturz der Ware bei der Lieferung, muss der Schaden auf dem Lieferschein vermerkt worden und der Lieferschein unterschrieben werden. Dies ist die einzige Möglichkeit, um eine Entschädigung zu erhalten. Falls der Wiederverkäufer festgestellt hat, dass die Ware beschädigt ist, kann er sie verweigern. Jede Beschädigung muss sofort dem Transportunternehmen mitgeteilt werden. In jedem Falle sind Haftungsansprüche aus Transportschäden direkt beim Transportunternehmen anzumelden. E.P.F.-DATA ist weder primär noch subsidiär haftbar. |
| 6. Datensicherheit und Benutzerkennung |
| Der Vertragspartner stellt die E.P.F.-DATA von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der Überlassenen Daten frei. Von Daten, die vom Kunden - gleich in welcher Form - an die E.P.F.-DATA übermittelt werden, stellt der Vertragspartner Sicherungskopien her. Auch wenn die Server der E.P.F.-DATA regelmässig gesichert werden, ist der Kunde für die Sicherung der übermittelten Daten verantwortlich. Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, seine allfällige Nutzerkennung und sein Zugangspasswort vertraulich zu behandeln, er haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Zugangspasswortes resultiert. |
| 7. Haftung und Haftungsbeschränkung |
| 7.1 Haftung bei Schäden und Vermögensverluste |
| Die Haftung der E.P.F.-DATA für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung von Produkten oder ausgeführten
Leistungen hervorgehen, wird ausgeschlossen. Es sei denn, der Schaden ist auf ein Verschulden durch die E.P.F.-DATA zurückzuführen. Der Empfänger ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung. Eine Gewährleistungspflicht von E.P.F.-DATA beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist die E.P.F.-DATA ausserdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich der E.P.F.-DATA. Ein weiterreichender Anspruch des Bestellers auf Ersatz mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. |
| 7.2 Ausschluss der Haftung aus widerrechtlichen Inhalten |
| Der E.P.F.-DATA-Kunde verpflichtet sich, keine widerrechtlichen, insb. Persölichkeits- oder Urheberrechsverletzenden, oder sittenwidrigen Inhalte mittels der Dienstleistungen von E.P.F.-DATA zugänglich zu machen. Bei Kenntnisnahme solcher Inhalte, sowie bei Verdacht auf deren bestehen, behält sich die E.P.F.-DATA das Recht vor, die Leistungen mit sofortiger Wirkung zu unterbrechen, ohne dass daraus dem fehlbaren E.P.F.-DATA-Kunden Ansprüche vertraglicher Art entstehen. E.P.F.-DATA hat in einen solchen Falle, sowie im Falle einer Anzeige oder einer strafrechtlichen oder privatrechtlichen Verfolgung eines E.P.F.-DATA-Kunden aufgrund einer von E.P.F.-DATA erbrachten Leistung, Anspruch auf den gesamten für die E.P.F.-DATA daraus entstehenden Schaden durch den fehlbaren E.P.F.-DATA-Kunden. |
| 7.3 Ausschluss von Folgeschäden und Schäden an Dritten |
| Die E.P.F.-DATA schliesst die Haftung für Folgeschäden wie entgangenem Gewinn, die im Rahmen der Benutzung des Dienstes oder als Folge der Verletzung einer Gewährleistungspflicht entstanden sind, aus. Dies gilt auch für Fehler der von E.P.F.-DATA vertriebenen Software oder für Inhalte und Programme, die im Dienst, im Internet oder in weiteren, von der E.P.F.-DATA unabhängigen Netzen von Dritten angeboten werden. Für schadenverursachende Ereignisse, die auf den Übertragungswegen der EPFDAT oder auf dem Fernmeldenetz der Swisscom bzw. Leitungen von Dritten eingetreten sind, haftet die E.P.F.-DATA nur dann, wenn die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die E.P.F.-DATA verursacht werden. Die Haftung für weitere Schäden, insbesondere entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen. |
| 7.4 Störungen durch Dritte |
| Für Zugangsschwierigkeiten, Störungen im Netzbetrieb, Leitungsunterbrüche, etc., die durch Dritte verursacht werden, haftet die E.P.F.-DATA nicht. Die E.P.F.-DATA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Daten im Internet. Sie haftet nicht für rechtswidrige Handlungen des Diensteanbieters, ebensowenig wie für Inhalte, die von Dritten zugänglich gemacht werden. Unter keinen Umständen ist die E.P.F.-DATA für Schäden und Verluste irgendwelchen Art haftbar, die dem Teilnehmer dadurch entstehen können, dass er auf eine Information vertraut, die er im Rahmen der Nutzung der Dienste von E.P.F.-DATA erhalten hat. |
| 8. Gerichtstand und anwendbares Recht |
| Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frauenfeld. Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohngerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Für Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anzuwenden. |
| E.P.F.-DATA, 13. April 2003 |
| Iselisberg 28 |
| 8524 Uesslingen |